Ist das fake oder ist das echt?

Immer mehr User fragen sich, ob Inhalte real sind oder aus der Feder der KI stammen. Das betrifft mittlerweile nicht mehr nur KI-erstellte Texte, sondern auch KI-E-Mails oder Beratungs-Avatare in Online-Shops.

Die Europäische Union hat daher die gesetzliche KI-Kennzeichnungspflicht nach der EU-KI-Verordnung (AI-Act) ins Leben gerufen. Der Grund: Schutz vor Täuschung.

Diese Verordnung besagt, dass Unternehmen Ihre KI-generierte Inhalte (Social-Media, Texte oder Bilder) als solche kennzeichnen müssen. Die KI-Kennzeichnungspflicht gilt ab August 2026. Für die Umsetzung gibt es einen konkreten Verhaltenskodex.

Aber was genau bedeutet das eigentlich und was müssen Unternehmen beachten, die KI nutzen? Wir geben Ihnen einen Überblick.

Was zählt alles zum KI-Inhalt?

Text, Social-Media, Bild, Video, Audio… Wenn Sie einen Inhalt mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellen lassen und veröffentlichen, handelt es sich um KI-Inhalt. Und genau diesen müssen Sie verpflichtend kennzeichnen.

Das große „Aber“ beim Thema KI-Kennzeichnung

Nutzen Sie die KI lediglich dazu, einen Entwurf zu erstellen und überarbeiten diesen selbst, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Denn die KI dient in dem Fall dann nur als Unterstützung. Auch wenn Sie beispielsweise Ihre KI-Inhalte nie veröffentlichen, müssen Sie auch nichts kennzeichnen.

KI-Inhalte entstehen in den folgenden vier Bereichen:

  1. Text
  2. Video, Bild & Audio
  3. Social-Media
  4. Interaktionen

Wir zeigen auf, wann und wie KI gekennzeichnet werden muss, und wann nicht. Dann führen wir Beispiele auf, für die eine KI-Kennzeichnung relevant ist, und wo Sie die Kennzeichnung unterbringen können.

KI-Kennzeichnungspflicht bei Texten

Irgendetwas fühlt sich beim Lesen des Textes nicht richtig an… Der Inhalt ist zu glatt, alle Sätze wirken von der Länge und dem Fluss gleich lang. Da gibt es nichts Menschliches. Und: Die Inhalte sind an die Allgemeinheit gerichtet.

Genau solche KI-generierten-Texte, die mit ihren Informationen der Öffentlichkeit oder dem öffentlichen Interesse dienen, müssen Sie kennzeichnen. Hierzu zählen beispielsweise Nachrichten, politische Informationen und gesellschaftlich relevante Themen.

Insofern die KI lediglich einen Textentwurf für Sie erstellt, Sie diesen aber anpassen, entfällt die Pflicht. Zudem sind Produktbeschreibungen und Übersetzungen vom AI-Act ausgenommen.

Warum? Weil Produktbeschreibungen dem reinen Warenverkauf und nicht der Information der Öffentlichkeit dienen. Bei Übersetzungen hingegen muss gewährleistet sein, dass keine inhaltliche Änderung stattfindet. Zudem darf der Text keine sicherheitsrelevanten Hinweise enthalten.

Wie können Sie darstellen, dass ein Inhalt KI-erstellt ist? Sie ergänzen am Ende des Artikels oder im Impressum einfach die folgende Aussage: „Inhalt wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt“ oder „Text KI-unterstützt erstellt“.