Neue Regeln für Cookie-Banner

Am 1. Oktober 2019 hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt, welches große Auswirkungen auf die Vorgabe der „Cookie-Banner“ hat.

In den meisten Fällen enthalten Cookie-Banner nur einen pauschalen Hinweis auf die Cookie-Setzung und einen Verweis wie z. B. „Mit der Nutzung der Website/des Shops erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.“ Cookies werden in diesen Fällen meist sofort gesetzt und die reine Nutzung als Einwilligung interpretiert.

Nach dem Urteil des EuGH reicht das nicht aus!

Die Einwilligung muss, ähnlich zur Anmeldung für einen Newsletter, für jeden Fall bewusst erteilt werden. Vor der Erteilung der Einwilligung darf kein Cookie gesetzt werden. Darüber hinaus müssen Funktionsdauer und der Zugriff Dritter (z. B. Google, Facebook) angegeben werden.

Melden Sie sich bei uns, wenn Sie den Cookiebanner auf Ihrer Internetseite anpassen möchten. Sie können sich dann entspannt zurücklehnen und Cookies essen…