Sie rollt, die erste Abmahnwelle zur TTDSG (DSGVO)
Bereits vor mehr als einem Jahr haben wir alle Kunden per Newsletter und mit div. Beiträgen über TTDSG informiert. Leider haben nur sehr wenige darauf reagiert.
Im Moment sind die Abmahnungen noch relativ plump und auf einfache Bezahlung aus. Die Beträge sind gering. Inzwischen ändert sich dies aber bereits beträchtlich. Extern geladene Google Fonts sind außerdem nur ein Teil der abmahnfähigen Bestandteile der TTDSG – weitere Abmahnwellen können folgen.
Daher rufen wir nochmals möglichst laut dazu auf:
Schützen Sie sich vor weiteren Abmahnwellen und lassen Sie Ihre Seite überprüfen!
Für die Überprüfung von Google Fonts stellt eRecht ein Tool zur Verfügung. Einfach die Webadresse eingeben und schon haben Sie Ihr Ergebnis: https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner
Aber: Google Fonts sind nur die Spitze des Eisbergs. Google Maps, extern verweisende Links, etc. werden folgen.
Wir bieten eine Überprüfung auf TTDSG für 50 Euro an.
Eine Abmahnung kostet ein Mehrfaches, zieht eine Menge Ärger nach sich… mit dem Ergebnis, dass man spätestens dann sowieso eine Überprüfung braucht.
Also: besser vorher als nachher!